Allgemeine Geschäftsbedingungen Ralf Bretzmann Kochtrainer Hüfnerstraße 10 03042 Cottbus          1.1 Die hier dargestellten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte  mit Ralf Bretzmann Kochtrainer - im folgendem  mit  RBK benannt - und seinem  Vertragspartner - nachstehend Auftraggeber genannt. 1.2 Die Geschäftsbedingungen und evtl.  Änderungen, welche von RBK  vorgenommen wurden,  werden dem Auftraggeber schriftlich mit dem  Vertragsentwurf bekannt gegeben.  Diese  gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber den Vertrag unterschrieben  an RBK zurücksendet. 1.3 Bildungsunternehmen steht es frei, RBK einen Vertragsentwurf vor Auftragsannahme zu zusenden.               1. Geltungs-     bereich     2.1 Die Vertragspartner  vereinbaren eine  Zusammenarbeit gemäß den vorab erfolgten individuellen Absprachen. Ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis  ist von den Partner nicht gewünscht und wird nicht begründet. RBK wird als selbstständige Lehrkraft bzw. freiberuflicher Dienstleister tätig. 2.2 RBK ist für sozialversicherungspflichtige  oder steuerliche Belange selbst verantwortlich. 2.3 RBK ist auch für andere Auftraggeber tätig.               2.  Vertrags-      gegen-        stand    3.1 Ein Vertrag mit RBK  kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Vertrages auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zustande. 3.2 Das Auftragsvolumen ist im detaillierten Schulungsplan bzw.  im Auftragsangebot beschrieben und sind Bestandteil des Vertrages.               3.      Vertrag    4.1 Der Vertrag beginnt und endet nach individueller Vereinbarung. 4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Hierfür wird, abhängig vom Auftragsvolumen, individuell eine Frist zum Monatsende vereinbart. 4.3 Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Es  ist nur möglich, wenn RBK seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Kündigt der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt 4.3 vor Beginn des Vertrages, ist RBK für seinen Arbeitsausfall mit 50% des Auftragsniveaus zu entschädigen, da RBK schon vor Auftragsbeginn Arbeitsleistungen wie z. B. Unterrichtsvorbereitungen, erbringt. 4.4 Dem Honorar liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde und wird individuell vereinbart : Unterrichtungshonorar bezieht sich auf Unterrichtseinheiten (UE) á 45 min., dies gilt für theoretischer Unterrichtung, Seminare und Workshops Stundenhonorar bezieht  sich auf  kurze und/ oder unregelmäßige Aufträge ► Tageshonorar kann bei längerfristigen Projekten vereinbart werden ►  eine  langfristige Honorarregelung kann bei dauerhafter Partnerschaft vereinbart werden. Je nach Auftragsort und Auftragsvolumen können Reisekosten und Unterbringungskosten in Rechnung gestellt werden. 4.5 Sämtliche Zahlungen sind 10 Werktage  nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht RBK ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % - über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz - zu. Darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche  bleiben  hiervon unberührt. 4.6 Finanzielle Vorleistungen und besondere Kosten, die RBK  auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. 4.7 Leistungen von RBK verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Ausgenommen hiervon sind steuerbefreite Leistungen nach § 4 Nr.21 b, bb UStG.               4.  Vertrags-       dauer   Honorar       weitere   Aufwen-    dungen    5.1 Die von RBK  zu erbringenden Leistungen umfassen die detailliert aufgelisteten Aufgaben, entsprechend Vertragspunkt  3.2.. 5.2 RBK wird den Auftraggeber, sofern erforderlich, in zuvor festgelegten Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. 5.3 Kann RBK die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht leisten, so erhält der Auftraggeber unverzüglich darüber Kenntnis. 5.4 RBK  stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Unterrichtungsmaterialien selbst. RBK stellt keine Gerätschaften und Räumlichkeiten zur Verfügung. RBK  erbringt seine Leistungen in den vom Auftraggeber zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten, sofern es sich nicht um Fernunterricht handelt. 5.5 Die Vertragspartner sind bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen und somit einen reibungslosen,  effektiven Arbeitsablauf für beide Partner zu garantieren                 5. Leistungs-       umfang     RBK verpflichtet sich, während der Dauer der Auftragserfüllung  und nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.                          6.      Verpflichtung    RBK haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.                   7.       Haftung     8.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. 8.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen. 8.3 Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist  ausschließlich der Sitz von RBK.                              8.       Gerichtsstand     9.1 RBK  ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. 9.2 Alle von RBK erstellten Unterrichtsmaterialien, die vom Auftraggeber genutzt werden und käuflich erworben werden können, unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Eine komplette und/oder teilweise Vervielfältigung daraus, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.                          9.            sonstige Bestimmungen     Sollten einzelne vorstehende Bestimmungen unwirksam sein oder werden, sind die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam und ein anderer Teil aber wirksam ist.                               10.            Salvatorische                      Klausel