Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ralf Bretzmann
Kochtrainer
Hüfnerstraße 10
03042 Cottbus
1.1 Die hier dargestellten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte mit Ralf Bretzmann Kochtrainer - im folgendem mit
RBK benannt - und seinem Vertragspartner - nachstehend Auftraggeber genannt.
1.2 Die Geschäftsbedingungen und evtl. Änderungen, welche von RBK vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich mit dem
Vertragsentwurf bekannt gegeben. Diese gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber den Vertrag unterschrieben an RBK zurücksendet.
1.3 Bildungsunternehmen steht es frei, RBK einen Vertragsentwurf vor Auftragsannahme zu zusenden.
1.
Geltungs-
bereich
2.1 Die Vertragspartner vereinbaren eine Zusammenarbeit gemäß den vorab erfolgten individuellen Absprachen.
Ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ist von den Partner nicht gewünscht und wird nicht begründet.
RBK wird als selbstständige Lehrkraft bzw. freiberuflicher Dienstleister tätig.
2.2 RBK ist für sozialversicherungspflichtige oder steuerliche Belange selbst verantwortlich.
2.3 RBK ist auch für andere Auftraggeber tätig.
2.
Vertrags-
gegen-
stand
3.1 Ein Vertrag mit RBK kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Vertrages auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zustande.
3.2 Das Auftragsvolumen ist im detaillierten Schulungsplan bzw. im Auftragsangebot beschrieben und sind Bestandteil des Vertrages.
3.
Vertrag
4.1 Der Vertrag beginnt und endet nach individueller Vereinbarung.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Hierfür wird, abhängig vom Auftragsvolumen, individuell eine Frist zum Monatsende vereinbart.
4.3 Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Es ist nur möglich, wenn RBK seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen
nicht nachkommen wird. Kündigt der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt 4.3 vor Beginn des Vertrages, ist RBK für seinen Arbeitsausfall
mit 50% des Auftragsniveaus zu entschädigen, da RBK schon vor Auftragsbeginn Arbeitsleistungen wie z. B. Unterrichtsvorbereitungen, erbringt.
4.4 Dem Honorar liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde und wird individuell vereinbart :
► Unterrichtungshonorar bezieht sich auf Unterrichtseinheiten (UE) á 45 min., dies gilt für theoretischer Unterrichtung, Seminare und Workshops
► Stundenhonorar bezieht sich auf kurze und/ oder unregelmäßige Aufträge
► Tageshonorar kann bei längerfristigen Projekten vereinbart werden
► eine langfristige Honorarregelung kann bei dauerhafter Partnerschaft vereinbart werden.
Je nach Auftragsort und Auftragsvolumen können Reisekosten und Unterbringungskosten in Rechnung gestellt werden.
4.5 Sämtliche Zahlungen sind 10 Werktage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht RBK
ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % - über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem
Diskontsatz-Überleitungsgesetz - zu. Darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
4.6 Finanzielle Vorleistungen und besondere Kosten, die RBK auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum
Selbstkostenpreis berechnet.
4.7 Leistungen von RBK verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
Ausgenommen hiervon sind steuerbefreite Leistungen nach § 4 Nr.21 b, bb UStG.
4.
Vertrags-
dauer
Honorar
weitere
Aufwen-
dungen
5.1 Die von RBK zu erbringenden Leistungen umfassen die detailliert aufgelisteten Aufgaben, entsprechend Vertragspunkt 3.2..
5.2 RBK wird den Auftraggeber, sofern erforderlich, in zuvor festgelegten Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen.
5.3 Kann RBK die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht leisten, so erhält der Auftraggeber unverzüglich darüber
Kenntnis.
5.4 RBK stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Unterrichtungsmaterialien selbst. RBK stellt keine Gerätschaften und Räumlichkeiten zur
Verfügung. RBK erbringt seine Leistungen in den vom Auftraggeber zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten, sofern es sich nicht um
Fernunterricht handelt.
5.5 Die Vertragspartner sind bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von
Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen und somit einen reibungslosen, effektiven Arbeitsablauf für beide Partner zu
garantieren
5.
Leistungs-
umfang
RBK verpflichtet sich, während der Dauer der Auftragserfüllung und nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des
Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
6.
Verpflichtung
RBK haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der
Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
7.
Haftung
8.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
8.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
8.3 Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz von RBK.
8.
Gerichtsstand
9.1 RBK ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
9.2 Alle von RBK erstellten Unterrichtsmaterialien, die vom Auftraggeber genutzt werden und käuflich erworben werden können, unterliegen dem
deutschen Urheberrecht. Eine komplette und/oder teilweise Vervielfältigung daraus, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
9.
sonstige
Bestimmungen
Sollten einzelne vorstehende Bestimmungen unwirksam sein oder werden, sind die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Dies gilt auch,
wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam und ein anderer Teil aber wirksam ist.
10.
Salvatorische
Klausel